Diploma Thesis
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Aktuelle Kraftfahrzeugmodelle, welche serienmäßig in großen Stückzahlen industriell gefertigt werden, bedürfen zum ersten Inverkehrbringen in der Bundesrepublik Deutschland einer EG-Typgenehmigung. Für Fahrzeuge der Klasse L wurde das Typgenehmigungsverfahren, welches in der Bundesrepublik bisher nach RL 2002/24/EG durchgeführt wurde, mit Bekanntgabe der VO (EU) 168/2013 am 15.01.2013 im Amtsblatt der Europäischen Union ersetzt und gilt unter Beachtung von Übergangsbestimmungen für Neuzulassungen vollumfänglich spätestens ab 01.01.2017. Für diese neuen Fahrzeugmodelle ergeben sich Besonderheiten bzgl. der Hauptuntersuchung unter anderem durch die im Rahmen der Hauptuntersuchung geforderte Überprüfung auf Einhaltung von Bauvorschriften. Ziel dieser Diplomarbeit ist die Herausarbeitung dieser Unterschiede unter Angabe der zugehörigen Rechtsakte. Weiterhin sollen allgemeine Prüfhinweise zur effizienten und rechtskonformen Durchführung der Hauptuntersuchung für Fahrzeuge dieser Klasse unabhängig von der Genehmigungsart dargestellt werden. In dem diese Arbeit abschließenden Teil sollen Besonderheiten bei der Begutachtung von technischen Änderungen an typgenehmigten Fahrzeugen nach VO (EU) 168/2013 aufgezeigt werden, bei welchen anhand der nationalen Gesetzgebung eine Beurteilung von Fahrzeugen mit internationaler Genehmigung erfolgt und sich daraus gewisse Problemstellungen ergeben. Die im Rahmen dieser Arbeit gewonnen Erkenntnisse sollen in einen zu schaffenden Ratgeber für Fahrzeuge Klasse L der TÜV | DEKRA arge tp 21 einfließen, welcher dem Sachverständigen oder Prüfingenieur im Rahmen seiner hoheitlichen Tätigkeit von Nutzen sein soll.