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  • no (1)

Year of publication

  • 2006 (1)

Document Type

  • Diploma Thesis (1)

Institute

  • Gesundheits- und Pflegewissenschaften (1)

Language

  • German (1)

Author

  • Ludäscher, Christiane (1)

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Die EU-Osterweiterung im Gesundheitswesen- eine quantitative Studie zu grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen und speziell Pflegeleistungen des SGB XIin den Ländern Polen und Tschechien (2006)
Ludäscher, Christiane
Der sich in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union derzeit vollziehende demografi-sche Wandel ist mit einer steigenden Anzahl älterer und pflegebedürftiger Menschen verbunden und wird sich deshalb entscheidend auf die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme auswirken. Dieser Herausforderung soll in einem gesamteuropäischen Lösungsansatz unter anderem durch die Koordinierung der europäischen Sozialsysteme begegnet werden. Ein wesentlicher Aspekt stellt hierbei die Möglichkeit zu einem grenzüberschreitenden Transfer von Gesundheitsleistungen dar, um in strukturell benachteiligten Regionen zur Sicherung der medizinischen Versorgung beizutragen. Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob die zurzeit gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen einen Transfer von Gesundheits- und Pflegeleistungen innerhalb der EU ermöglichen und wie die Versicherten der AOK Sachsen der Inanspruchnahme derartiger Leistungen gegenüberstehen? Die Verordnung (EWG) 1408/71 regelt umfassend die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherung und damit auch den Bezug von Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft (Titel III Kapitel 1), die den Leistungen der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen. Grundsätzlich können demnach Gesundheitsleistungen auch beim vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat bezogen werden. Dabei werden Sachleistungen vom Träger am Aufenthaltsort nach seinen Bestimmungen erbracht und dessen Kosten vom zuständigen Träger am Ort der Beschäftigung erstattet. Im § 13 Abs. 4 SGB V wurden die europäischen Bestimmungen vollständig umgesetzt. Während Leistungsansprüche aus der deutschen Krankenversicherung somit auch gezielt in einem anderen Mitgliedsstaat der EU in Anspruch genommen werden können, existiert für Pflegeleistungen bisher ein solcher Anspruch im SGB XI nicht und widerspricht beim Anspruch auf Pflegegeld im § 34 SGB XI dem übergeordneten Recht. Die nationalen Regelungen bedingen darüber hinaus Nachteile bei der Kostenerstattung, da der Erstattungsbetrag neben den Zuzahlungen noch um Abschläge für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen vermindert wird. Letztendlich obliegt es den Menschen, die bestehenden Möglichkeiten für einen grenzüberschreitenden Transfer von Gesundheitsleistungen zu nutzen. Die Befragung von 295 Versicherten der AOK Sachsen im grenznahen Raum zeigte, das bisher nur 8 Prozent der Versicherten pharmazeutische, ärztliche, zahnärztliche oder physiotherapeuthische Leistungen in Polen und der Tschechischen Republik in Anspruch genommen haben, obwohl die Mehrzahl der Personen regelmäßig in die Nachbarländer reist. Die vorherrschende Ablehnung des grenzüberschreitenden Bezuges von Gesundheitsleistungen basiert im Wesentlichen auf der gefestigten Ansicht, dass dies mit dem Verlust von heimischen Arbeitsplätzen einhergeht und unterstreicht damit die gleichfalls geäußerte Skepsis gegenüber der EU-Osterweiterung. Darüber hinaus wird eine geringere Qualität der Gesundheitsleistung vermutet, die sich auf negative Berichte in den Medien oder Erfahrungen im Bekanntenkreis stützt. Diesem Mei-nungsbild stehen die positiven Erfahrungen beim Leistungsbezug in der Polnischen und Tschechischen Republik und die hohe Bereitschaft dies erneut zu tun jedoch konträr gegenüber. Immerhin kann es sich derzeit knapp die Hälfte der befragten Personen durchaus vorstellen, Gesundheitsleistungen auch in Polen oder der Tschechischen Republik zu beziehen. Vorausetzung hierzu ist allerdings, dass dies auf ärztlichen Rat erfolgt und mit Preis- oder Qua-litätsvorteilen verbunden ist. Insbesondere aufgrund der bestehenden Sprachbarrieren und den kulturellen Unterschieden zum Nachbarland sind jedoch lediglich zwischen 3 und 13 % der Befragten bereit, ambulanten oder stationären Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Erwartungen der befragten Personen lassen Möglichkeiten erkennen, wie das für den Bezug von grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen bestehende Potential im durch die Krankenkasse aktiviert werden könnte. Die Forderung nach verstärkter qualifizierter Information durch Arzt und Krankenkasse steht direkt mit der bisher dominierenden einseitig gerichteten Informationsbasis über die Medien und den Freundes- oder Bekanntenkreises im Zusammenhang. Professionelle medizinische Informationsquellen nahmen in diesem Zusam-menhang bisher lediglich 7% der Personen wahr. Eine weitere Mobilisierung kann jedoch erst im Zuge häufigerer vertraglicher Bindung von Leistungserbringern in den Nachbarländern, einer vollständigen Kostenübernahme oder weitreichenden Dienstleistungen der Krankenkasse erwartet werden. In Anbetracht der erwarteten demografischen und strukturellen Schwierigkeiten im grenznahen Raum des Frei-staates Sachsen sollten die Krankenkassen in Bezug zu ihrem Sicherstellungsauftrag dahingehend die Initiative ergreifen. Unter einem markttheoretischen Ansatz ist es auch unabhängig davon vorstellbar, dass längere Wartezeiten und weitere Anfahrtswege innerhalb Sachsens dazu führen könnten, dass Gesundheitsleistungen in Polen oder der Tschechischen Republik künftig verstärkt nachgefragt werden.
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